Die Europäische Union befindet sich auf einer ehrgeizigen und notwendigen Reise, um das Zusammenspiel von Wirtschaftswachstum und ökologischer Nachhaltigkeit neu zu definieren. In ihrem Bestreben, das Wirtschaftswachstum vom Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen abzukoppeln, hat sich die EU zum Ziel gesetzt, ihren materiellen Fußabdruck deutlich zu verringern.
Ausgehend von einem Richtwert von 14 Tonnen pro Kopf im Jahr 2015 wird eine Reduzierung um 50% bis 2030 und um 75% bis 2050 angestrebt. Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Anteil der Verwendung von Kreislaufmaterial bis 2030 auf mindestens 25% zu erhöhen.
Im Mittelpunkt des Wandels zur Nachhaltigkeit steht die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, ein Rahmenwerk, das Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsprojekte lenken soll.
Ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt, den die Kommission am 27. Juni 2023 verabschiedet hat, ist das Paket neuer Maßnahmen zur Aktualisierung und Ausweitung der Anwendung der EU-Taxonomie mit vier neuen Umweltzielen, die zusammen als „Taxo4“ bekannt sind. Darunter ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Ziel Nr. 4) ein wichtiges Ziel, insbesondere für die Immobilien- und Bauwirtschaft, auf das wir uns in diesem Artikel konzentrieren werden.
Diese Industrien, die für ihren erheblichen ökologischen Fußabdruck bekannt sind, sind nicht nur wegen ihres beträchtlichen Ressourcenverbrauchs und Abfallaufkommens von Bedeutung, sondern auch wegen ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft, die lokale Beschäftigung und die Lebensqualität.
Die bebaute Umwelt ist ein großer Ressourcenverbraucher und verbraucht etwa 50% aller weltweit gewonnenen Materialien. Gleichzeitig entwickelt sich der Bausektor zu einer Hauptabfallquelle, die über 35% des gesamten Abfallaufkommens in der EU erzeugt. Dieses Szenario erfordert dringend die Einführung nachhaltiger Bau- und Renovierungspraktiken, um die Umweltbelastungen in diesen Sektoren zu verringern.
Außerdem sind die Treibhausgasemissionen (THG) des Bausektors beachtlich. Die Emissionen aus der Materialgewinnung, der Herstellung von Bauprodukten und den Bauprozessen tragen in der EU zu 5-12% der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen bei.
Diese Herausforderung birgt jedoch auch große Chancen. Durch die Verbesserung der Materialeffizienz könnten bis zu 80% dieser Emissionen eingespart werden. Dies unterstreicht die unverzichtbare Rolle der Kreislaufwirtschaft im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung, die die Bedeutung der Ausweitung der Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Wiederverwertbarkeitund gleichzeitig die Ressourceneffizienz zu verbessern und Abfall zu minimieren – in der Immobilien- und Baubranche und darüber hinaus.
Bewertung der Anpassung der Bautätigkeiten an das Ziel der EU-Taxonomie für die Kreislaufwirtschaft
Um festzustellen, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, müssen sie einen dreistufigen Angleichungsprozess durchlaufen, der in den folgenden Abschnitten beschrieben wird: substanzieller Beitrag, DNSH (Do No Significant Harm) und Einhaltung der Mindestgarantien. Die gleichen Schritte gelten auch für das Ziel der EU, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
Um mit dem Ziel der EU-Taxonomie für den „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ übereinzustimmen, müssen wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau, der Renovierung und dem Abriss von Gebäuden bestimmte technische Screening-Kriterien (TSC) erfüllen. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Aktivität einen wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft leistet, indem sie Nachhaltigkeit, Abfallvermeidung und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen fördert.
Auch wenn der Bau neuer Gebäude und die Renovierung bestehender Gebäude bereits unter die Ziele der Klimaanpassung und des Klimaschutzes fielen, gibt es einige neue Aktivitäten im Zusammenhang mit Immobilien und Bauwesen, die unter das neue Ziel der Kreislaufwirtschaft fallen.
Hier finden Sie die in der EU-Taxonomie für das Ziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ festgelegten wirtschaftlichen Aktivitäten, die für das Baugewerbe und die Immobilienwirtschaft relevant sind:
- Wirtschaftliche Aktivität 3.1. „Bau von neuen Gebäuden“ (NACE-Codes F41.1, F4.2, F43),
- Wirtschaftliche Aktivität 3.2. „Renovierung von bestehenden Gebäuden“ (NACE-Codes F41, F43),
- Wirtschaftszweig 3.3 ³eAbriss von Gebäuden und anderen Bauwerken³c (NACE-Code F43.).
Erheblicher Beitrag: Technische Screening-Kriterien für die Kreislaufwirtschaft in der Bau- und Immobilienbranche
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Einstufung als wesentlicher Beitrag zum Ziel der Kreislaufwirtschaft ist die Bewertung des Treibhauspotenzials (GWP ) der an der Wirtschaftstätigkeit beteiligten Gebäude während ihres gesamten Lebenszyklus. Dabei werden die Treibhausgasemissionen berechnet, die mit jeder Phase des Lebenszyklus eines Gebäudes verbunden sind, vom Bau bis zum Abriss. Indem sie die Quellen von Treibhausgasemissionen identifizieren und angehen, können Wirtschaftsakteure Schritte unternehmen, um ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern.
Darüber hinaus verlangen die TSC für wirtschaftliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Bau, der Renovierung und dem Abriss von Gebäuden auch die Einhaltung von Standards für die Abfallbehandlung, den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes, wo dies möglich ist, und die Verwendung von Sekundärrohstoffen anstelle von Primärrohstoffen.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abfallproduktion zu minimieren, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufnutzung von Materialien zu fördern, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Was kann getan werden, um den Bau neuer Gebäude nachhaltiger und konformer mit der EU-Taxonomie zu gestalten?
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft erfordert die Entwicklung von Bauprojekten für Wohn- und Nichtwohngebäude einen umfassenden Ansatz, bei dem finanzielle, technische und physische Ressourcen zusammengeführt werden.
In diesem Zusammenhang wurden mit den Kriterien der EU-Taxonomie für einen „wesentlichen Beitrag“ zur Kreislaufwirtschaft beim Bau neuer Gebäude strenge Richtlinien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in diesem Sektor festgelegt:
1. Abfallentsorgung:
Die Einhaltung der EU-Abfallgesetzgebung und des EU-Protokolls über die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen ist obligatorisch. Ziel ist die Wiederverwendung oder das Recycling von mindestens 90 % (nach Masse) der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen natürlich vorkommende Materialien.
2. Offenlegung des globalen Erwärmungspotenzials (GWP):
Das Lebenszyklus-GWP des Gebäudes muss berechnet und auf Anfrage für Investoren und Kunden offengelegt werden.
3. Kreisförmiges Design und Konstruktion:
Einbeziehung von Design für Anpassungsfähigkeit und Dekonstruktion zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
4. Minimierung der Primärrohstoffe:
Der Verbrauch von Primärrohstoffen wird minimiert, indem Höchstgrenzen für verschiedene Materialien festgelegt werden: Beton und Stein (70%), Ziegel und Keramik (70%), biobasierte Materialien (80%), Glas und mineralische Isolierung (70%), nicht-biobasierte Kunststoffe (50%), Metalle (30%) und Gips (65%).
5. Digitale Dokumentation:
Die Eigenschaften des Gebäudes, einschließlich der verwendeten Materialien und Komponenten, müssen für die künftige Wartung und Wiederverwendung elektronisch dokumentiert werden, wobei die EN ISO 22057:2022 für Umweltproduktdeklarationen (EPDs) genutzt wird. Diese Informationen sollten für Anleger und Kunden zugänglich sein.
Wie Sie die Einhaltung der EU-Taxonomie in der Bau- und Immobilienbranche mit Dydon AI automatisieren können
Für Bau- und Immobilienunternehmen stellt die Anpassung an die Ziele der EU-Taxonomie für die Kreislaufwirtschaft eine komplexe Herausforderung dar, insbesondere bei der Verwaltung von Daten, der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sicherstellung der Einhaltung anderer Anforderungen.
Dydon AI nutzt fortschrittliche KI-Technologien – einschließlichLarge Language Models (LLMs), Retrieval-Augmented Generation (RAG) und Natural Language Processing (NLP) – um diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen und die Genauigkeit, Effizienz und Einhaltung der EU-Vorschriften zu verbessern.
Erhöhte Genauigkeit bei der Compliance-Berichterstattung
Durch LLMs und RAG liefert Dydon AI präzise Datenanalysen und -extraktionen, die für die Erfüllung der Anforderungen der EU-Taxonomie entscheidend sind. Dies ist besonders vorteilhaft für die Handhabung der umfangreichen Dokumentation und der erforderlichen Nachhaltigkeitskennzahlen und vereinfacht den Berichtsprozess.
Automatisierte Datenextraktion
Die KI-Technologie von Dydon eignet sich hervorragend zum Extrahieren wichtiger Informationen aus technischen Dokumenten. Diese Funktion ist der Schlüssel, um die Einhaltung der Ziele der Kreislaufwirtschaft nachzuweisen, den manuellen Aufwand erheblich zu verringern und sicherzustellen, dass Projekte die EU-Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
Unterstützung für technische Screening-Kriterien (TSC)
Die TSCs der EU-Taxonomie sind für die Bewertung der Nachhaltigkeit unerlässlich. Dydon AI unterstützt Unternehmen bei der Schließung von Datenlücken mit Berechnungstools, die wichtige Metriken wie CO₂-Emissionen und andere Screening-Kriterien abschätzen und so die Einhaltung von Standards der Kreislaufwirtschaft unterstützen.
Umfassende Risikobewertungen für nachhaltige Entwicklung
Durch die Integration von Daten von Munich Re bietet Dydon AI detaillierte klimatische und geologische Risikobewertungen. Diese Funktionalität ist entscheidend für die Entwicklung widerstandsfähiger und nachhaltiger Immobilien und hilft der Industrie, potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit den Prinzipien der Klimaanpassung und der Kreislaufwirtschaft proaktiv anzugehen.
Erklärbare KI: KI mit dem Fokus auf Transparenz einsetzen
In so komplexen und regulierten Branchen wie dem Bau- und Immobiliensektor sind Transparenz und Vertrauenswürdigkeit von KI-gesteuerten Prozessen unerlässlich. Das Engagement von Dydon AI für erklärbare KI (XAI) stellt sicher, dass die Stakeholder Klarheit und Vertrauen in die von unseren Algorithmen generierten Erkenntnisse haben. Dieses Maß an Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um die Ziele der EU-Taxonomie für die Kreislaufwirtschaft sicher zu erreichen. So können Unternehmen fundierte Entscheidungen treffen und ihr Engagement für nachhaltige Entwicklungspraktiken unter Beweis stellen.
Durch den Einsatz der innovativen Lösungen von Dydon AI sind Bau- und Immobilienunternehmen besser gerüstet, um die Herausforderungen der Kriterien der EU-Taxonomie für die Kreislaufwirtschaft zu meistern. Unsere Technologie rationalisiert nicht nur den Prozess der Einhaltung von Vorschriften, sondern fördert auch die Integration nachhaltiger Praktiken und weist so den Weg in eine grünere Zukunft in der Immobilien- und Baubranche.
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