Das Engagement der Europäischen Union für nachhaltige Finanzen, das durch die EU-Taxonomie-Verordnung untermauert wird, verpflichtet Finanzinstitute dazu, ihr Engagement in ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu quantifizieren und offenzulegen. Für Banken wird dies in erster Linie anhand der Green Asset Ratio (GAR) gemessen, die den Anteil der Vermögenswerte misst, mit denen taxonomiekonforme wirtschaftliche Aktivitäten finanziert werden.
Die Komplexität des Rahmens, insbesondere hinsichtlich der Datenerhebung und der Definition des Anwendungsbereichs, hat zu erheblichen regulatorischen Maßnahmen geführt. Der jüngste delegierte Rechtsakt vom Juli 2025 zur Änderung der delegierten Rechtsakte über Taxonomie-Offenlegungen, Klima und Umwelt sowie das umfassendere Omnibus-Vereinfachungspaket stellen einen entscheidenden Moment dar. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und Bürokratie abzubauen, gleichzeitig aber die Integrität der Offenlegungen zu gewährleisten, den Fokus auf wesentliche Risiken zu verlagern und die Bewertungsprozesse zu straffen.
Um diese neuen Anforderungen effektiv zu bewältigen, müssen Banken erhebliche operative Anpassungen vornehmen. Basierend auf der Expertenanalyse von Dr. Yuliia Kornieieva werden in diesem Artikel fünf kritische Bereiche aufgeführt, in denen die Vorschriften für 2025 die Berechnung und Berichterstattung der GAR neu gestalten.

Der duale Ansatz zur GAR-Berechnungsmethodik
Zur Berechnung der Green Asset Ratio müssen sich Banken auf die zugrunde liegenden Vermögenswerte oder Aktivitäten konzentrieren, die finanziert werden, und deren Übereinstimmung mit den Kriterien der EU-Taxonomie bewerten. Die Methodik basiert im Wesentlichen auf der Verwendung der Erlöse:
Zweckgebundene Finanzierung
Dies gilt für Kredite, bei denen die Verwendung der Erlöse klar definiert ist, wie beispielsweise Projektfinanzierungen oder Hypotheken. Die Bank muss die spezifische Tätigkeit oder den spezifischen Vermögenswert direkt anhand der technischen Screening-Kriterien (TSC) der EU-Taxonomie bewerten.
Allgemeine Finanzierung
Wenn ein Kredit für allgemeine Unternehmenszwecke ohne bestimmte Verwendung der Erlöse gewährt wird, stützt sich die Bank auf die Taxonomy Key Performance Indicators (KPIs) des Kreditnehmers.
Wie Dr. Yuliia Kornieieva erklärt: „Bei der allgemeinen Finanzierung, bei der ein Kredit ohne bestimmte Verwendung der Erlöse gewährt wird, gibt es keine identifizierbare Aktivität, die gemäß der EU-Taxonomie bewertet werden kann. In solchen Fällen muss sich die Bank auf die vom Kreditnehmer gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offengelegten Taxonomie-KPIs stützen, um den Anteil der konformen Finanzierung zu bestimmen.“
Der grüne Anteil des Kredits spiegelt daher den Anteil der Aktivitäten der Gegenpartei wider, die mit der Taxonomie übereinstimmen, basierend auf den gemeldeten Investitions- oder Umsatzzahlen.
Definition des Nenners: Geltungsbereich, Ausschlüsse und Flexibilität
Eine große Verwirrung für Banken besteht darin, den genauen Umfang des GAR-Nenners, also der gesamten gedeckten Vermögenswerte, zu bestimmen. Die Bewertung beginnt mit der Überprüfung des Bankbuchs auf relevante bilanzielle Vermögenswerte, die an Gegenparteien innerhalb des Anwendungsbereichs bereitgestellt wurden.
Standardausnahmen
Engagements gegenüber Gegenparteien außerhalb des Anwendungsbereichs, wie Zentralbanken und Zentralregierungen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Freiwillige Einbeziehung
Die Änderungen des Delegate Disclosure Act (DDA) vom Juli 2025 schränken den obligatorischen Anwendungsbereich ein, indem sie Unternehmen, die nicht der obligatorischen Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, aus dem Nenner des GAR ausschließen. Die Änderungen gewähren den Banken jedoch wichtige Flexibilität, sodass sie ihren gemeldeten GAR nach Möglichkeit verbessern können. Wie Dr. Kornieieva klar erläutert, „können Banken solche Risiken in zwei bestimmten Fällen weiterhin in den GAR einbeziehen:
– Wenn die Gegenpartei ihre Taxonomie-KPIs freiwillig meldet;
– Wenn die Finanzierung bestimmte taxonomierelevante Vermögenswerte oder Aktivitäten betrifft, wie beispielsweise Gebäude oder Elektrofahrzeuge, für die ausreichende Daten zur Bestimmung der Taxonomiekonformität verfügbar sind.
Diese Flexibilität ermöglicht es den Instituten, ihre GAR über den vorgeschriebenen Umfang hinaus zu verbessern, sofern zuverlässige Daten und Belege vorliegen.
Von NACE-Codes zu technischen Kriterien: praktische Prüfung der Förderfähigkeit
Vor der Bewertung der Übereinstimmung muss eine Bank zunächst die Förderfähigkeit einer finanzierten Aktivität überprüfen und sicherstellen, dass diese einer der in den delegierten Rechtsakten zum Klima- oder Umweltschutz aufgeführten Aktivitäten entspricht.
Bei einem Unternehmenskredit, beispielsweise zur Finanzierung der Erweiterung einer Produktionslinie für batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs), muss die Bank die Tätigkeit (Herstellung von kohlenstoffarmen Transporttechnologien) mit ihrer technischen Beschreibung abgleichen. Hier können Klassifizierungssysteme wie NACE-Codes (z. B. C29.1 – Herstellung von Kraftfahrzeugen) irreführend sein.
Dr. Kornieieva betont die Notwendigkeit einer technischen Überprüfung. „Die größte Herausforderung bei der Beurteilung der Förderfähigkeit im Rahmen der Taxonomie besteht darin, sicherzustellen, dass die finanzierte Tätigkeit tatsächlich der Beschreibung in den delegierten Rechtsakten entspricht. Die NACE-Codes sind zwar ein nützlicher Ausgangspunkt für die Zuordnung von Tätigkeiten, bestimmen jedoch nicht automatisch die Förderfähigkeit.“
Dieser Interpretationsschritt erfordert eine detaillierte, dokumentbasierte Analyse, die über eine reine industrielle Klassifizierung hinausgeht.
„Dieser Interpretationsschritt ist oft komplex und erfordert eine Beurteilung, bei der Banken detaillierte Projektunterlagen analysieren müssen, um zu verstehen, was finanziert wird, und diese Zeile für Zeile mit der Beschreibung der Tätigkeit in den delegierten Rechtsakten zu vergleichen, nicht nur mit dem Titel der Tätigkeit.“
Wichtige Vereinfachungen der Änderungen vom Juli 2025: Wesentlichkeit und Anwendungsbereich
Das Omnibus-Vereinfachungspaket führt mehrere wichtige, die Komplexität reduzierende Änderungen ein, insbesondere die neue Wesentlichkeitsschwelle.
Nach dieser Regel können Banken die Taxonomiebewertung für nicht wesentliche Vermögenswerte (Kredite oder Investitionen mit bekannter Verwendung der Erlöse) weglassen, die weniger als 10 % des gesamten Portfolios der Institution an Vermögenswerten mit bekannter Verwendung der Erlöse ausmachen. Diese neuen Schwellenwerte dürften die Anzahl der Risiken und Datenpunkte, die Banken verarbeiten müssen, erheblich reduzieren.
Die Änderungen umfassen auch Pläne zur gezielten Vereinfachung der Angleichungsphase. Die Europäische Kommission hat eine systematische Überprüfung der technischen Prüfkriterien angekündigt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Straffung der Anforderung
Betriebsbereitschaft: Anpassungen für neue Berichtsvorlagen und Zweckgesellschaften
Die bevorstehenden regulatorischen Änderungen erfordern operative Anpassungen seitens der Banken. Während die grundlegende Bewertungsmethodik unverändert bleibt, liegt der Schwerpunkt nun auf der Anpassung interner Datenrahmen und -prozesse, um deren Wirksamkeit zu verbessern.
Banken müssen ihre internen Systeme und Meldeprozesse an die vereinfachten neuen Meldevorlagen anpassen und ihre Berechnungslogik entsprechend ändern. Darüber hinaus fallen nun bestimmte Arten von Gegenparteien ausdrücklich in den Anwendungsbereich, was neue Datenabbildungsfunktionen erforderlich macht.
Eine entscheidende Änderung betrifft Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPVs). Dr. Kornieieva betont die Notwendigkeit, Systeme anzupassen, um indirekte Risiken zu verfolgen. „Banken sollten einen Prozess zur Identifizierung und Einbeziehung von Risiken gegenüber Zweckgesellschaften (SPVs) einführen, die CSRD-Unternehmen und deren Tochtergesellschaften finanzieren, da diese nun ausdrücklich in den Anwendungsbereich der geänderten DDA fallen.“
Die Umsetzung erfordert eine robuste Datenzuordnung und ein klares Verständnis der Eigentumsstrukturen, um die KPIs der zugrunde liegenden CSRD-Einheit korrekt zuzuordnen. Banken sollten auch die Vorbereitung auf die Umsetzung der freiwilligen Berichterstattung in Betracht ziehen, die zusätzliche Datenerfassungs- und Validierungsprozesse mit sich bringt.
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Die regulatorischen Änderungen bringen sowohl willkommene Vereinfachungen als auch neue operative Komplexität mit sich. Für eine erfolgreiche Berichterstattung zur finanziellen Nachhaltigkeit ist es unerlässlich zu verstehen, wie die neuen Wesentlichkeitsschwellen anzuwenden sind, den Umfang der Vermögenswerte zu verfeinern und Datenstrukturen anzupassen.
Um Finanzinstituten dabei zu helfen, diesen Übergang sicher zu bewältigen, veranstaltet Dydon AI in Zusammenarbeit mit Dr. Yuliia Kornieieva, Leiterin ESG & Sustainability Senior Manager bei SDH Professional Services GmbH, und Lena Franke, Managing Partner bei Advanta GmbH WPG, ein spezielles Webinar.
Webinar: EU-Taxonomie 2025: Berechnung des GAR nach den neuen Regeln – Ein praktischer Leitfaden für Banken

- Wann: Mittwoch, 19. November 2025, von 11:00 bis 12:00 Uhr MEZ
- Referenten: Dr. Yuliia Kornieieva (SDH), Lena Franke (Advanta GmbH WPG) und Amine Gharby (Dydon AI)
- Schwerpunkt: Diese Sitzung bietet praktische, umsetzungsorientierte Leitlinien zur Berechnung der GAR unter dem aktualisierten Rahmenwerk, zur Anwendung neuer Wesentlichkeitsschwellen und zur Navigation durch die drei für Banken verfügbaren Compliance-Pfade für das Geschäftsjahr 2025.
Melden Sie sich noch heute für das Webinar an!
Automatisieren Sie Ihre EU-Taxonomie-Berichterstattung, die Ihrer GAR-Berechnung zugrunde liegt, mit KI.
Um die operative Komplexität der EU-Taxonomieberichterstattung zu bewältigen, die die Grundlage für die GAR-Berechnung bildet, hat Dydon AI das TAXO TOOL entwickelt. Diese KI-gestützte Lösung wurde entwickelt, um den Bewertungsprozess zu automatisieren und zu optimieren.
Die TAXO TOOL-Lösung von Dydon AI nutzt KI-Sprachmodelle, um numerische und textuelle Daten aus verschiedenen Dokumenten zu erfassen. Speziell für Energieausweise für Gebäude können die extrahierten Daten verwendet werden, um Antworten auf Fragen zur EU-Taxonomie vorzuschlagen und so den Bewertungsprozess zu beschleunigen.

TAXO TOOL kann alle wirtschaftlichen Aktivitäten (mehr als 150 WAs) bewerten, die gemäß der EU-Taxonomie als förderfähig definiert sind. Es liefert Unternehmen einen auditfähigen Bericht gemäß Artikel 8 und Banken eine Bewertung mehrerer Projekte für komplexe Bonitätsprüfungen. KI-gestützte Berechnungen zu CO2-Emissionen und anderen technischen Bewertungskriterien gewährleisten einen unkomplizierten und genauen Bewertungsprozess.
Durch einfache Eingabe der Projektadresse ruft TAXO TOOL relevante Risiken ab und integriert Daten von Munich Re, um im Rahmen der Do No Significant Harm (DNSH)-Bewertung geolokalisierte Einschätzungen zu Klima- und geologischen Risiken zu liefern.
Dadurch können Banken die für 2025 vorgesehenen regulatorischen Änderungen effizient bewältigen, die Compliance-Kosten minimieren und ihre Ressourcen auf strategische Nachhaltigkeitsinitiativen statt auf Verwaltungsaufwand konzentrieren.