Da die Nachhaltigkeit weltweit immer stärker in den Mittelpunkt rückt, hat das nachhaltige Wirtschaften von Unternehmen und Finanzinstituten eine neue Dimension angenommen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) gegenüber den Stakeholdern beinhaltet, ist heute wichtiger denn je. Ab diesem Jahr 2024 wurden bedeutende Aktualisierungen der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt, die somit die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern.
Dieser Artikel bietet einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fristen und beschreibt die neuesten Änderungen der EU-Taxonomie und der CSRD. Whether you’re a corporate entity, financial institution, or stakeholder, this guide will help you navigate the evolving requirements and prepare for the new reporting standards.
Aktueller Stand und letzte Entwicklungen der EU-Taxonomie-Verordnung im Jahr 2024
Am 27. Juni 2023 verabschiedete die Europäische Kommission zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung den Umweltrechtsakt und den Rechtsakt zur Anpassung des Klimarechtsakts, der eine neue Reihe von Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten enthält, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leisten sollen.
Infolgedessen wird der Anwendungsbereich der EU-Taxonomie in diesem Jahr erheblich ausgeweitet. Nichtfinanzielle Unternehmen müssen nun über die Ausrichtung von allen sechs Umweltzielen Bericht erstatten, während im Jahr 2023 nur die Ziele zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus verabschiedete die Kommission Änderungen am Taxonomy Disclosures Delegated Act und am Taxonomy Climate Delegated Act. Die Änderungen betreffen die Umweltziele (1) Klimaschutz und (2) Anpassung an den Klimawandel. Die Kriterien für diese Rechtsakte beruhen weitgehend auf den Empfehlungen der „Platform on Sustainable Finance„, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden.
Der delegierte Rechtsakt für den Umweltschutz legt jedoch die technischen Prüfkriterien für die vier neuen Umweltziele – auch Taxo4 genannt – der EU-Taxonomie-Verordnung fest:
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser oder Meeresressourcen
- Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosystemen
Darüber hinaus umfasst der delegierte Umweltrechtsakt 35 Wirtschaftsaktivitäten in 8 Wirtschaftssektoren:
- 6 Wirtschaftsaktivitäten zu Wasser- und Meeresressourcen für 4 Sektoren;
- 21 Wirtschaftsaktivitäten für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für 5 Sektoren;
- 6 Wirtschaftsaktivitäten zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung für 2 Sektoren;
- 2 Wirtschaftsaktivitäten zum Thema Biodiversität und Ökosysteme für 2 Sektoren.
Die angestrebten Änderungen des delegierten Rechtsakts zum Klimawandel definieren Kriterien für 12 neue Aktivitäten in 6 Sektoren, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen, sowie für die Aktualisierung bestehender Aktivitäten.
Der delegierte Rechtsakt zum Klimawandel und der delegierte Rechtsakt zum Umweltschutz umfassen insbesondere die folgenden Sektoren und neuen Tätigkeiten:
- Katastrophenrisikomanagement: Naturbasierte Lösungen, Notdienste, Hochwasserrisikoprävention und Schutzinfrastruktur;
- Gebäude: Bau und Renovierung, Abriss und Abbruch, Instandhaltung von Straßen und Autobahnen, Verwendung von Beton im Bauwesen;
- Verarbeitendes Gewerbe: Kunststoffverpackungen, elektrische und elektronische Geräte, Pharmazeutika;
- IKT und berufliche Tätigkeiten: Software und Beratung, IKT/OT (Informations- und Betriebstechnologien) datengesteuerte Lösungen;
- Dienstleistungen: Verkauf von Ersatzteilen und Reparaturdiensten, Vorbereitung zur Wiederverwendung und von Altprodukten, Komponenten, Materialien und Produkte, die gegen Waren zur Wiederverwendung gehandelt werden;
- Verkehr: Neue Übergangslösungen für den Wasser- und Luftverkehr, Automatisierung und Eisenbahnkomponenten;
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Wasserversorgung, kommunale Abwässer, nachhaltige Entwässerungssysteme (SUDS), Phosphorrückgewinnung.
CSRD: Update zur Berichterstattung mit Integration der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die ab dem Geschäftsjahr 2024 gilt und deren erste Berichte 2025 fällig sind, wurde in wichtigen Punkten aktualisiert. Dies gilt für die erste Kohorte großer in der EU börsennotierter Unternehmen, Unternehmen von öffentlichem Interesse, Konzerne und bestimmte große Emittenten und Konzerne aus Nicht-EU-Ländern, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen und möglicher Ausnahmen.
Ursprünglich war die Europäische Kommission verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 sektorspezifische European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und Standards für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen zu verabschieden. Im Oktober 2023 schlug die Kommission jedoch vor, diese Verabschiedung auf den 30. Juni 2026 zu verschieben.
Am 7. Februar 2024 stimmten dann das Europäische Parlament und der Rat dieser Verschiebung zu. Sie forderten die Kommission auf, Standards in acht Schlüsselbereichen zu veröffentlichen, sobald diese fertig sind, und beauftragten die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit regelmäßigen Konsultationen, um Fortschritte und Prioritäten zu überwachen. Dieser Aufschub soll es den Einrichtungen ermöglichen, sich auf die Umsetzung des ersten sektorunabhängigen ESRS zu konzentrieren und die Ressourcen besser für die Entwicklung sektorspezifischer Standards einzusetzen.
Green Asset Ratio (GAR): eine neue wichtige Nachhaltigkeits-Kennzahl für Banken ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Finanzinstitute ihre Green Asset Ratio (GAR) gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung melden. Der GAR ist eine wichtige Kennzahl, die den Anteil der ökologisch nachhaltigen Anlagen einer Bank im Sinne der EU-Taxonomie misst. Diese Anforderung zielt darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Einblicke in die Art und Weise zu geben, wie Finanzinstitute zum grünen Wandel beitragen.
Der GAR wird den Stakeholdern helfen zu verstehen, inwieweit die Banken nachhaltige Aktivitäten finanzieren, und er wird eine entscheidende Rolle im breiteren Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Einhaltung der CSRD spielen. Die Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Systeme und Prozesse verfügen, um ihre GAR gemäß den in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegten Kriterien genau zu berechnen und zu melden.
EU-Taxonomie und CSRD-Umsetzungszeitplan
Datum | Ereignis | Beschreibung |
1. Januar 2024 | Beginn der Anwendung des sektoragnostischen ESRS und der Green Asset Ratio (GAR) | Der erste Teil der ESRS wird in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Finanzinstitute müssen auch damit beginnen, ihre Green Asset Ratio gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung zu melden. |
2024 | Beginn der CSRD-Berichterstattung für große EU-Unternehmen | Große EU-Unternehmen beginnen mit der Erstellung von Berichten nach den neuen CSRD-Standards. |
2025 | Erste Vorlage von CSRD-Berichten | Die Berichte für das Finanzjahr 2024 sind fällig. |
1. Januar 2026 | Anwendung der ESRS für börsennotierte und nicht börsennotierte KMU | Proportionale Berichtsstandards für KMU, mit einer zusätzlichen zweijährigen Opt-out-Option für nicht börsennotierte KMU. |
30. Juni 2026 | Die neue Frist für die Verabschiedung sektorspezifischer ESRS | Die Annahmefrist wurde verschoben, um sich auf die Umsetzung der ersten sektorunabhängigen Standards und die Entwicklung sektorspezifischer Nachhaltigkeitsstandards konzentrieren zu können. |
2026 | Umsetzung sektorspezifischer Normen und Leitlinien für KMU | Sektorspezifische Normen und Leitlinien für KMU beginnen zu gelten. |
2028/2029 | Anwendung des ESRS für Nicht-EU-Unternehmen | Nicht-EU-Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte erreichen, folgen dem ESRS im Rahmen der CSRD. |
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Last der zunehmenden Bürokratie und die Hilfe der KI
Bei so vielen Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es schwierig, den Überblick zu behalten und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Einhaltung der EU-Taxonomie und der CSRD ist mit erheblichen bürokratischen Kosten verbunden, die erhebliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen erfordern. Vor allem kleinere Unternehmen können diese Anforderungen als lästig empfinden. Die umfangreichen Gesetzgebungsdokumente, die insgesamt über 30.000 Seiten umfassen, machen eine erschöpfende Datensammlung und -auswertung aus verschiedenen Quellen erforderlich.
Um die Einhaltung von Vorschriften zu optimieren, bieten KI-gestützte Lösungen wie das TAXO TOOL, das wir bei Dydon AI entwickelt haben, einen effizienten und kostengünstigen Ansatz. Durch den Einsatz fortschrittlicher KI und maschineller Lernalgorithmen vereinfacht TAXO TOOL den Compliance-Prozess durch die Automatisierung der Datenerfassung und -analyse. Dieses Tool verfügt über eine solide Wissensbasis mit umfassenden Daten zu CO₂-Emissionen und Verfahrensmodellen, die eine genaue Bewertung der Nachhaltigkeit auf der Grundlage der EU-Taxonomie-Kriterien gewährleisten.
Unser Open-Box-Ansatz fördert die Transparenz und versetzt Unternehmen in die Lage, ihre Compliance gegenüber Regulierungsbehörden, Investoren und Stakeholdern zu demonstrieren – mit dem Ziel, die Zusammenarbeit in der Branche zu fördern, die finanzielle Belastung durch die Compliance zu verringern und einen kollektiven Ansatz für Nachhaltigkeit zu fördern.