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Mit KI durch die EU-Taxonomie Berichterstattung im Jahr 2025 navigieren

27th Dezember 2024

Mit dem Herannahen des Jahres 2025 wird sich die europäische Regulierungslandschaft grundlegend ändern und die EU-Taxonomie in eine neue Phase eintreten. Dieser bedeutende Übergang stellt die Organisationen vor die Herausforderung, sich auf strengere Compliance-Anforderungen vorzubereiten und gleichzeitig eine erweiterte Reihe von Umweltzielen zu erfüllen. Die Organisationen müssen nachweisen, dass sie die technischen Screening-Kriterien und Nachhaltigkeits-Benchmarks vollständig erfüllen.

Dieser Artikel befasst sich mit der sich entwickelnden regulatorischen Landschaft und ihren Auswirkungen auf Unternehmen, wobei die transformative Rolle der künstlichen Intelligenz im Mittelpunkt steht. Von der Vereinfachung der Compliance-Prozesse bis hin zur Verbesserung der Genauigkeit der Berichterstattung – wir untersuchen, wie KI Unternehmen dabei helfen kann, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen.

Der Anwendungsbereich der EU-Taxonomie: Komplexität und Entwicklung

Die EU-Taxonomie dient als umfassender Rahmen zur Definition und Standardisierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, zur Förderung der Transparenz und zur Umlenkung des Kapitalflusses auf nachhaltige Investitionen. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren.

Die EU-Taxonomie stützt sich auf drei Säulen:

  • Wesentlicher Beitrag: Die Aktivitäten müssen einen messbaren positiven Einfluss auf die festgelegten Umweltziele haben.
  • Do No Significant Harm (DNSH): Die Aktivitäten dürfen andere Nachhaltigkeitsziele nicht beeinträchtigen.
  • Mindeststandards: Organisationen müssen sich an grundlegende Sozial- und Governance-Standards halten.

Der EU-Taxonomierahmen umfasst sowohl Förderfähigkeits- als auch Anpassungsbewertungen:

  1. Eligibility: Identifiziert Aktivitäten, die potenziell als nachhaltig angesehen werden können.
  2. Alignment: Bestimmt, ob diese Aktivitäten die spezifischen Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Unternehmen die Förderfähigkeit neuer Tätigkeiten ab Januar 2024 und die Anpassung ab Januar 2025 melden müssen, was auf einen schrittweisen Umsetzungsprozess hindeutet.

Die Komplexität der 6 Umweltziele

Die Taxonomie-Verordnung legt sechs Umweltziele fest: 1. Klimaschutz; 2. Anpassung an den Klimawandel; 3. Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen; 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5. Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung; 6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Seit Januar 2021 sind Unternehmen, die der EU-Taxonomie unterliegen, verpflichtet, ihre Ausrichtung auf die ersten beiden Ziele offenzulegen. Im Juni 2023 führte die Europäische Kommission neue Kriterien für wirtschaftliche Tätigkeiten ein, die zu den übrigen vier Zielen beitragen.

Ab 1. Januar 2024: Nichtfinanzielle Unternehmen waren verpflichtet, die Förderfähigkeit der vier nicht klimabezogenen Umweltziele und die neuen Kriterien für die beiden klimabezogenen Ziele zu melden. Finanzielle Unternehmen mussten die Förderungswürdigkeit melden.

Ab dem 1. Januar 2025: Nichtfinanzielle Unternehmen müssen die Anpassung der Taxonomie für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele und die neuen Kriterien für die beiden klimabezogenen Ziele melden.

Ab dem 1. Januar 2026: Die Finanzunternehmen müssen die Anpassung der Taxonomie für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele und die neuen Kriterien für die beiden klimabezogenen Ziele melden.

Branchenspezifische KPIs und Überlegungen

Finanzinstitutionen

Für Finanzinstitute gelten im Rahmen der EU-Taxonomie besondere Meldepflichten:

  • Banken: Kreditinstitute sind verpflichtet, die Green Asset Ratio (GAR) zu melden. Dieser wichtige Leistungsindikator (Key Performance Indicator, KPI) stellt den Anteil der Engagements im Zusammenhang mit an der Taxonomie ausgerichteten Aktivitäten im Vergleich zu den gesamten gedeckten Aktiva dar. Die GAR misst den prozentualen Anteil der Vermögenswerte einer Bank, der in ökologisch nachhaltige Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie investiert ist.
  • Vermögensverwalter: Wertpapierfirmen und Vermögensverwalter müssen die Green Investment Ratio (GIR) ausweisen, die den Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Investitionen im Verhältnis zu den gesamten verwalteten Vermögenswerten (AuM) ohne staatliche Engagements angibt. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viel des verwalteten Portfolios auf nachhaltige Aktivitäten ausgerichtet ist. Für diese KPIs sind detaillierte Daten über die Ausrichtung der Kreditportfolios und der Anlagetätigkeiten erforderlich, was robuste Datenerfassungs- und Analysesysteme voraussetzt.

Unternehmen

Nicht-finanzielle Unternehmen müssen über drei Haupt-KPIs Bericht erstatten:

  1. Taxonomiekonformer Umsatz: Dieser Wert wird berechnet, indem der Nettoumsatz, der mit Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit an die Taxonomie angepassten Wirtschaftszweigen erzielt wird, durch den gesamten Nettoumsatz geteilt wird.
  2. An der Taxonomie ausgerichtete Investitionsausgaben (CapEx): Dies ist der Anteil der CapEx, der sich auf Vermögenswerte oder Prozesse bezieht, die mit an der Taxonomie ausgerichteten wirtschaftlichen Aktivitäten verbunden sind. Er wird berechnet, indem die an der Taxonomie ausgerichteten CapEx durch die gesamten CapEx geteilt werden.
  3. An der Taxonomie ausgerichtete Betriebsausgaben (OpEx): Diese umfassen direkte, nicht aktivierte Kosten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Gebäuderenovierungsmaßnahmen, kurzfristigen Mietverträgen, Wartung und Instandhaltung sowie andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Instandhaltung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens. Um diese Kennzahl zu erhalten, werden die Taxonomie-bezogenen OpEx durch die gesamten OpEx geteilt.

Vorbereitungen für 2025: Zeitpläne und Aktualisierungen

Wie wir gesehen haben, soll die vollständige Anpassung an die EU-Taxonomie im Januar 2025 beginnen. Die Unternehmen müssen eine erweiterte Berichterstattung verwenden, die sowohl die Förderfähigkeit als auch die Angleichung berücksichtigt. Darüber hinaus müssen sie qualitative Informationen bereitstellen, die diese Berechnungen und Schlüsselelemente der KPIs gemäß der delegierten Verordnung der Kommission erläutern.

Die Fristen für die Berichterstattung sind jedoch je nach Art der Organisation unterschiedlich:

  • Nicht-finanzielle Unternehmen: Ab dem 1. Januar 2025 müssen große nichtfinanzielle Unternehmen über die Angleichung der Taxonomie für die vier nichtklimatischen Umweltziele berichten, wobei die ersten Berichte 2026 fällig sind.
  • Große börsennotierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern: Diese Unternehmen berichten bereits seit 2023 vollständig über Taxonomiedaten.
  • Große börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern: Ab 2025 werden diese Organisationen verpflichtet sein, über taxonomiefähige und -angepasste Aktivitäten Bericht zu erstatten, wobei die ersten Angaben im Jahr 2026 fällig sind.

Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Europäische Kommission am 29. November 2024 den Entwurf einer Mitteilung der Kommission zusammen mit einer Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQs) veröffentlicht hat, um die Auslegung und Anwendung des delegierten Rechtsakts zur EU-Taxonomie im Umweltbereich, des delegierten Rechtsakts zum Klimaschutz und des delegierten Rechtsakts zur Offenlegung zu klären. Diese Dokumente sind von entscheidender Bedeutung für Organisationen, die sich an die Anforderungen von 2025 anpassen wollen, da sie Folgendes vorsehen

  • Detaillierte Anleitung zu allgemeinen Taxonomieanforderungen: Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung.
  • Klärung der technischen Screening-Kriterien: Berücksichtigung spezifischer Umweltziele in den delegierten Rechtsakten zu Klima und Umwelt.
  • DNSH (Do No Significant Harm) Kriterien: Umfassende Einblicke in die Gewährleistung, dass die Aktivitäten andere Ziele nicht behindern.
  • Berichtspflichten: Klärung der Anforderungen für die Einhaltung der erweiterten und aktualisierten Ziele.

KI für die Berichterstattung der EU-Taxonomie einsetzen

KI-gestützte Lösungen für die Einhaltung der EU-Taxonomie sind auf dem Vormarsch, da diese Tools Unternehmen in vielerlei Hinsicht unterstützen können, z. B:

  • Datenextraktion: Automatisierte Systeme rufen relevante Informationen aus Finanz-, Betriebs- und Umweltdokumenten ab und minimieren Fehler und Unstimmigkeiten. Insbesondere Retrieval Augmented Generation (RAG) kann bei der Datenerfassung für Taxonomie und ESG-Berichterstattung helfen, indem es die Extraktion relevanter Informationen aus verschiedenen Dokumenten automatisiert.
  • Regulatorisches Mapping: KI gleicht interne Aktivitäten mit externen rechtlichen Rahmenbedingungen ab, identifiziert Lücken und schlägt Korrekturmaßnahmen vor.
  • Dynamische Updates: KI-Systeme berücksichtigen Änderungen der Rechtsvorschriften in Echtzeit und gewährleisten so die Einhaltung der Vorschriften.

KI-Lösungen wie das TAXO TOOL von Dydon AI haben bereits bewiesen, dass sie in der Lage sind, die EU-Taxonomieprozesse zu rationalisieren. Durch die Integration von KI-gesteuerten Erkenntnissen in Berichterstattungsworkflows können Organisationen:

  • Sorgen Sie für Transparenz mit detaillierten Darstellungen der EU-Taxonomie-Einhaltung
  • Verringerung des Verwaltungsaufwands für sich wiederholende Aufgaben.
  • Verbessern Sie die Datengenauigkeit, um für Prüfungen gerüstet zu sein und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten.

Warum das TAXO TOOL von Dydon AI für die EU-Taxonomie-Berichterstattung im Jahr 2025 verwenden?

Das TAXO TOOL von Dydon AI ist eine KI-gestützte Lösung, die speziell entwickelt wurde, um die Einhaltung der EU-Taxonomie für Finanzinstitute und Unternehmen zu vereinfachen. Dieses Tool bietet einen umfassenden Ansatz für die Erfüllung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einigen Schlüsselfunktionen, darunter:

  • Geostandort-basierte Risikobewertung: Durch Eingabe der Adresse eines Projekts ermittelt TAXO TOOL geologische und klimatische Risiken, die für diesen Standort spezifisch sind, und bezieht Daten von Munich Re ein, um die „Do No Significant Harm“-Bewertung (DNSH) zu verbessern.
  • Automatisierte Datenextraktion: Mithilfe fortschrittlicher KI-Sprachmodelle erfasst das Tool numerische und textliche Daten aus verschiedenen Dokumenten, wie z. B. Energieausweisen für Gebäude, und gewährleistet so genaue und effiziente Bewertungen.
  • Integration gesetzlicher Updates: Das Tool stellt sicher, dass Änderungen in den EU-Taxonomievorschriften automatisch berücksichtigt werden, damit die Compliance-Prozesse auf dem neuesten Stand bleiben.
  • Benutzerfreundliches Interface: Mit Hilfe von Diagrammen führt das Tool die Benutzer durch die verschiedenen Bewertungsphasen und fördert so die Transparenz und Klarheit des gesamten Konformitätsprozesses.
  • Revisionssichere Berichterstattung: Umfassende Berichte, die von TAXO TOOL erstellt werden, erleichtern die Prüfungsvorbereitung und verbessern die Kommunikation mit den Interessengruppen, um das Vertrauen der Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihre Arbeitsabläufe optimieren, die Transparenz erhöhen und die Anforderungen der EU-Taxonomie für die Berichterstattung im Jahr 2025 erfüllen möchten, nehmen Sie Kontakt auf und buchen Sie eine kostenlose Demo!

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