Da das Bewusstsein für den Klimawandel und die Auswirkungen auf die Umwelt weltweit wächst, steht der Finanzsektor unter zunehmendem Druck, Kapital in nachhaltige Aktivitäten umzuschichten. Als Reaktion darauf hat die EU strenge Rahmenwerke wie die EU-Taxonomie und neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, um diesen Übergang zu steuern.
Finanzinstitute sind nun verpflichtet nachzuweisen, wie ihre Aktivitäten mit den Nachhaltigkeitszielen in Einklang stehen – eine Herausforderung, die erhebliche Anpassungen in der Berichterstattung, der Transparenz und den Anlagestrategien erfordert. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick darüber, wie sich diese Vorschriften auf die wichtigsten Akteure im Finanzdienstleistungssektor – Banken, Vermögensverwalter, Versicherer und große Unternehmen – auswirken, und skizziert deren Berichterstattungspflichten.
Banken: Green Asset Ratio (GAR) als neue Kennzahl für die Umweltbilanz
Für Banken ist die Green Asset Ratio (GAR) von zentraler Bedeutung für die Einhaltung der EU-Taxonomie. Diese Kennzahl spiegelt den Anteil der an der Taxonomie ausgerichteten Vermögenswerte am gesamten Kredit- und Anlagegeschäft einer Bank wider. Die Berechnung der GAR erfordert von den Banken eine Bewertung, welche ihrer Finanzierungsaktivitäten – wie Kredite und Unternehmensanleihen – die technischen Screening-Kriterien der EU erfüllen. Die GAR dient den Stakeholdern als wichtiger Maßstab für die Berechnung des Engagements der einzelnen Institute im Bereich der nachhaltigen Finanzierung und setzt einen höheren Standard für die Transparenz in der gesamten Branche.
Vermögensverwalter: Green Investment Ratio (GIR) für die Portfolioausrichtung
Vermögensverwalter müssen ihre Green Investment Ratio (GIR) melden, die den Anteil ihrer verwalteten Portfolios angibt, der in Aktivitäten investiert ist, die der EU-Taxonomie entsprechen. Die Berechnung der GIR umfasst den an der EU-Taxonomie orientierten Umsatz, die Investitionsausgaben (CapEx) und die Betriebsausgaben (OpEx) der Portfoliounternehmen. Diese Kennzahl bietet den Kunden einen klaren Überblick über das Engagement im Bereich der nachhaltigen Anlagen und ermöglicht es den Vermögensverwaltern, der Nachfrage der Anleger nach umweltfreundlicheren Portfolios gerecht zu werden und gleichzeitig die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Offenlegung zu erfüllen.
Versicherer: Doppelte Berichtspflichten
Versicherer, die sowohl als Versicherer als auch als institutionelle Anleger fungieren, haben eine doppelte Verantwortung. Versicherer berechnen die Ausrichtung der EU-Taxonomie innerhalb ihrer Portfolios, ähnlich wie Vermögensverwalter, und stellen sicher, dass ihre Investitionen nachhaltige Projekte unterstützen. Darüber hinaus müssen die Versicherer die Grundsätze der EU-Taxonomie in ihren Produktangeboten berücksichtigen, insbesondere bei der Entwicklung von Policen, die sich auf Klimaresilienz und Umweltrisikomanagement beziehen. Dieser duale Ansatz stärkt das Engagement für Nachhaltigkeit sowohl auf der Vermögens- als auch auf der Produktseite der Versicherungsgeschäfte.
EU-Taxonomie-Meldepflichten für Finanzprodukte
Die EU-Taxonomie schreibt Meldepflichten für verschiedene Finanzprodukte aus dem Banken-, Kredit- und Investmentsektor vor. Die folgenden Produkte unterliegen diesen Offenlegungspflichten, wie im Abschlussbericht der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzen der EU dargelegt.
In-Scope-Produkte
Zu den wichtigsten Finanzprodukten, die Angaben zur EU-Taxonomie erfordern, gehören:
Pensions- und Vermögensverwaltungsfonds:
- OGAW-Fonds: Aktienfonds, börsengehandelte Fonds (ETFs) und Rentenfonds, die unter den OGAW-Rahmen fallen.
- Alternative Investmentfonds (AIFs): Dazu gehören Immobilien-, Private-Equity-, KMU-Kreditfonds und Infrastrukturfonds.
- Portfolio-Verwaltung: Dienstleistungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der MiFID II.
- Renten: Produkte wie Rentenversicherungen (nach IORP II-Standards) und europaweite persönliche Rentenprodukte.
Versicherungsprodukte:
- Versicherungsbasierte Anlageprodukte (IBIPs): Anlagegebundene Versicherungsprodukte, wie z. B. Lebensversicherungspolicen.
Firmenkunden- und Investmentbanking-Produkte:
- Verbriefungsfonds
- Risikokapital und Private Equity
- Portfoliomanagement und Indexfonds
Offenlegungspflichten für Finanzprodukte mit Nachhaltigkeitsanspruch
In Übereinstimmung mit der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) ist die Offenlegung für ein Finanzprodukt oder -angebot je nach Art der Nachhaltigkeitsaussage entweder verpflichtend oder auf der Grundlage von „comply or explain“:
Artikel 9: Finanzprodukte mit einem nachhaltigen Anlageziel
Beispiele für diese Produkte sind grüne Anleihen, Fonds für erneuerbare Energien und Impact-Investment-Fonds, die alle Nachhaltigkeit als Kernziel haben. Es gibt eine obligatorische Offenlegungspflicht, da Finanzprodukte mit einem nachhaltigen Anlageziel die EU-Taxonomie ausfüllen müssen, um die spezifischen Umweltziele anzugeben, die die Investitionen unterstützen (z. B. die Eindämmung des Klimawandels). Sie müssen auch den prozentualen Anteil der Investitionen angeben, der den Kriterien der EU-Taxonomie entspricht, und so klare Daten über nachhaltige Beiträge liefern.
Artikel 8: Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern
Diese Kategorie umfasst Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, entweder allein oder in Verbindung mit anderen Merkmalen. Beispiele sind Investmentfonds mit ESG-Themen, Sozialanleihen und ökologisch ausgerichtete Rentenfonds. Auch für diese Produktkategorien besteht eine obligatorische Offenlegungspflicht bezüglich der Ausrichtung der EU-Taxonomie für die geförderten Umwelteigenschaften, mit Einzelheiten zum Ausmaß der Ausrichtung an Umweltzielen.
Artikel 7: Weitere Finanzprodukte
Diese Kategorie umfasst alle anderen Finanzprodukte, die keine spezifischen ökologischen oder sozialen Ziele verfolgen oder nicht ausdrücklich als nachhaltig vermarktet werden. In diesem Fall müssen die Unternehmen entweder ihre Ausrichtung an der EU-Taxonomie (falls zutreffend) offenlegen oder einen Haftungsausschluss einfügen, der besagt: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegende(n) Anlage(n) berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Anlagen.“ Dieser „Comply-or-Explain“-Ansatz zielt darauf ab, Transparenz für die Anleger zu schaffen und den Nachhaltigkeitsstatus des Produkts zu verdeutlichen, wenn es nicht mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmt.
Ermöglichende Wirtschaftstätigkeiten („enabling activities“) und Übergangstätigkeiten („transitional activities“) in der EU-Taxonomie
Zusätzlich zu den Angaben auf Produktebene erkennt die EU-Taxonomie an, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft spielen. Diese als „enabling“ oder „transitional“ eingestuften Aktivitäten sind für die Erreichung der Umweltziele der EU unerlässlich, auch wenn die betroffenen Sektoren noch nicht vollständig nachhaltig sind. Das Verständnis dieser Unterscheidungen hilft Finanzinstituten, Investitionen zu identifizieren und darüber zu berichten, die zwar noch nicht im engeren Sinne „grün“ sind, aber dennoch einen positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU leisten.
Ermöglichende Wirtschaftstätigkeiten („enabling activities“)
Ermöglichende Aktivitäten unterstützen andere Sektoren direkt bei der Erreichung von Umweltzielen.
Um als Ermöglichungstätigkeit zu gelten, muss sie zwei Kriterien erfüllen:
- Sie dürfen nicht zu einer Bindung von Vermögenswerten führen, die die langfristigen Umweltziele untergräbt.
- Sie müssen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg erhebliche positive Umweltauswirkungen aufweisen.
Beispiele sind die Herstellung von Komponenten für erneuerbare Energien oder die Produktion energieeffizienter Maschinen.
Übergangstätigkeiten („transitional activities“)
Übergangstätigkeiten sind spezifisch für die Eindämmung des Klimawandels in emissionsintensiven Sektoren, in denen es keine kohlenstoffarmen Alternativen gibt.
Um als Übergangstätigkeit zu gelten, muss sie drei Kriterien erfüllen:
- Angleichung der Treibhausgasemissionen an die beste Leistung des Sektors.
- die Entwicklung kohlenstoffarmer Alternativen nicht behindern.
- vermeiden Sie die Bindung an kohlenstoffintensive Anlagen.
Vereinfachung der EU-Taxonomie-Berichterstattung mit KI
Es ist kein Geheimnis, dass die Navigation durch die komplexen Meldeanforderungen der EU-Taxonomie für die Compliance-Teams von Finanzinstituten entmutigend sein kann. Aber KI-Lösungen wie das TAXO TOOL von Dydon AI helfen dabei, indem sie wichtige Compliance-Aufgaben automatisieren und den Berichtsworkflow rationalisieren.
Mit KI-gestützten Lösungen können Finanzinstitute den manuellen Aufwand reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften rationalisieren und die Transparenz und Zuverlässigkeit ihrer Angaben nach der EU-Taxonomie verbessern und sich so als Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Finanzen positionieren.
Mit unserer EU-Taxonomiesoftware ist es möglich, relevante Daten schnell aus Dokumenten zu extrahieren und zu analysieren, um sowohl die Genauigkeit als auch die Konsistenz der Berichte zu gewährleisten. Darüber hinaus können auch komplexe Berechnungen für Kohlenstoffemissionen und andere technische Kriterien automatisiert werden, was die Überprüfung der Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie erleichtert.
Darüber hinaus kann das TAXO TOOL durch Eingabe der Projektadresse relevante Risiken abrufen und auf Daten von Munich Re zugreifen, um während der DNSH-Bewertung (Do No Significant Harm) geolocation-basierte Bewertungen von Klima- und geologischen Risiken vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Erstellung von Berichten automatisiert und sichergestellt, dass Finanzinstitute prüfungsfähig sind und ihre Nachhaltigkeitskennzahlen effektiv kommunizieren können.
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